Satzung der Fachschaft Neurowissenschaften
Präambel
Unbesetzt
§ 1 Name, Zusammensetzung und Rechtsstellung
Die Fachschaft Neurowissenschaften der Universität zu Köln ist eine eigenständige Einrichtung der Studierendenschaft der Universität zu Köln. Sie besteht aus allen Mitgliedern der Universität zu Köln, die in einen der folgenden Studiengänge eingeschrieben sind:
- Bachelor of Science Neurowissenschaften,
- Master of Science Experimental and Clinical Neuroscience.
Die Fachschaft ordnet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, der Grundordnung der Universität zu Köln, der Satzung der Studierendenschaft der Universität zu Köln und dieser Satzung ihre Angelegenheiten selbständig.
§ 2 Zweck
Die Fachschaft hat folgende Aufgaben:
- die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber inner- und außeruniversitären Organen und Institutionen zu vertreten,
- sich um die Einführung und Betreuung der neu eingeschriebenen Mitglieder der Fachschaft zu kümmern,
- ihre Mitglieder in Studienangelegenheiten zu unterstützen,
- Mitgestaltung der Studien- und Prüfungsordnung,
- den Studiengang Neurowissenschaften unter potentiellen Bewerbern und möglichen Arbeitgebern in Wissenschaft und Industrie bekannter zu machen,
- die Einrichtung und Pflege eines Netzwerkes für Bachelor- und Masterstudierende/-absolventen zur Aufrechterhaltung der Kontakte sowie zum Erfahrungsaustausch im späteren Berufsleben,
- sonstige Aufgaben innerhalb der Fachschaft.
Die Fachschaft ist uneigennützig tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel der Fachschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Fachschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Fachschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Organe
Organe der Fachschaft Neurowissenschaften sind:
- die Vollversammlung
- der Fachschaftsrat
- die Fachschaftssitzung
Die Organe können zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen und Aufgaben an diese delegieren.
Sämtliche Organe der Fachschaft Neurowissenschaften tagen öffentlich. Jedes Mitglied der Fachschaft hat das Recht, Anträge und Anfragen an die Organe der Fachschaft zu richten, sowie aktiv an den Meinungsbildungsprozessen der Organe teilzunehmen. Wahlen bedürfen einer absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder eines Organs. Beschlüsse des Fachschaftsrates bedürfen einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder. Es sind Protokolle anzufertigen, die mindestens die Diskussionsergebnisse und Beschlüsse umfassen.
Alle Organe der Fachschaft können sich eine Geschäftsordnung geben, die das Weitere regelt. Soweit diese Satzung nichts anderes festlegt und sich die Organe keine Geschäftsordnung gegeben haben, die etwas anderes festlegt, gelten sinngemäß die Verfahrensordnung der Universität zu Köln und die Geschäftsordnung der Studierendenschaft der Universität zu Köln.
§ 4 Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der Fachschaft Neurowissenschaften. Die Leitung der Vollversammlung obliegt einem aus den Reihen der Mitglieder gewählten Präsidium.
Die Vollversammlung hat folgende Aufgaben:
- Die Entgegennahme von Erklärungen und Berichten der Fachschaftsvertretung,
- Die Entlastung des Fachschaftsrates,
- Anträge und Änderungen der Satzung.
Beschlüsse der Vollversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmberechtigt sind alle Studierenden der in § 1 genannten Studiengänge.
Über jede Vollversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, aus welchem sich insbesondere die Beschlüsse unter Angabe der Stimmverhältnisse ergeben müssen. Das Protokoll ist bis spätestens 7 Tage nach der Vollversammlung zu veröffentlichen.
Ladung zur Vollversammlung
Die Vollversammlung kann mindestens jährlich durch den Fachschaftsrat einberufen werden. Der Fachschaftsrat ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Vollversammlung zuständig. Die Ladung erfolgt mindestens durch eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail unter Mitteilung der Tagesordnung. Zu einer Vollversammlung ist mindestens 7 Tage im Voraus zu laden.
Beschlussfähigkeit der Vollversammlung
Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist.
§ 5 Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat wird gemäß der Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität zu Köln gewählt.
Der Fachschaftsrat hat folgende Aufgaben:
- Sicherstellung der Einhaltung dieser Satzung,
- Einberufung der Vollversammlungen und Fachschaftssitzungen,
- Sicherstellung der Erledigung der Aufgaben der Fachschaft, für die sie gemäß Hochschulgesetz NRW, Satzung, Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität zu Köln sowie Satzung und Finanzordnung des entsprechenden Fakultätsausschusses zuständig ist, im Rahmen der Beschlüsse der Vollversammlung bzw. der Fachschaftssitzung,
- Unterzeichnung von Verträgen und Bescheinigungen im Namen der Fachschaft,
- Sicherstellung einer für alle Fachschaftsmitglieder zugänglichen Dokumentation sämtlicher Beschlüsse der einzelnen Fachschaftsorgane,
- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einarbeitung in sowie Übergabe von Ämtern, Finanzen, Schlüsseln, Accounts usw. Eine solche Übergabe ist bei den Beschlüssen der Fachschaftsorgane zu dokumentieren.
§ 6 Fachschaftssitzung
Die Fachschaftssitzung bildet ein beratendes und meinungsbildendes Organ, welches auch exekutive Funktionen hat. Bei jeder Fachschaftssitzung muss mindestens ein Mitglied des Fachschaftsrates anwesend sein.
Die Fachschaftssitzung wird in unregelmäßigen Abständen nach Ermessen der Mitglieder der Fachschaft einberufen. Eine Einladung erfolgt mindestens durch eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail unter Mitteilung der Tagesordnung. Die Einladung ist in angemessener Weise im Vorhinein zu verschicken.
Beschlüsse der Fachschaftssitzung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Personen, sofern sie Mitglieder der Fachschaft sind. Sämtliche Ausgaben oder Veröffentlichungen, die den Namen "Fachschaft Neurowissenschaften" oder deren Sinn transportieren, benötigen die einheitliche Zustimmung des Fachschaftsrates, wenn sie die Privathaftung der Mitglieder des Fachschaftsrates berühren könnten.
Über jede Fachschaftssitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist anschließend zu veröffentlichen.
§ 7 Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen können von den verschiedenen Organen der Fachschaft zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Arbeit eingerichtet werden.
Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens einem Mitglied der Fachschaft. Jedes Mitglied der Fachschaft ist zur konstruktiven Mitarbeit in den AGs aufgerufen. Die AG-Leitung wird auf einer Fachschaftssitzung gewählt.
Ein Mitglied einer Arbeitsgruppe muss in regelmäßigen Abständen über das jeweilige Projekt und die Neuerungen des Projektes in den Fachschaftssitzungen berichten.
§ 8 Finanzen
Die Fachschaft Neurowissenschaften besitzt ein eigenes Vermögen. Dieses wird zur Durchführung ihrer Aufgaben gemäß der Finanzordnung der Studierendenschaft bereitgestellt. Das Verfügungsrecht hat die Finanzperson der Fachschaft. Sie verwaltet das Vermögen gemäß der Satzung der Universität zu Köln.
Aus dem neugewählten Fachschaftsrat wird auf der ersten Fachschaftssitzung nach der Wahl eine Finanzperson gewählt. Dieser ist verpflichtet über Einnahmen und Ausgaben der Fachschaft Neurowissenschaften Buch zu führen. Insbesondere müssen Verwendungszweck und Datum der Ein- und Ausgaben erfasst werden.
§ 9 Delegation und öffentliche Positionierung
Die Fachschaft entsendet Delegierte in universitäre Gremien sowie Gremien anderer Teile der studentischen Selbstverwaltung, usw.
Die Delegation in dauernde universitäre Gremien oder Gremien der studentischen Selbstverwaltung findet in der Regel durch die Vollversammlung statt. Delegationen in andere Zusammenhänge, insbesondere zeitlich befristet existierende Gremien (z.B. Berufungskommissionen), sowie Nachbesetzungen finden in der Regel durch die Fachschaftssitzung statt.
Delegierte können im Sinne der aktuellen Beschluss- und Diskussionslage im Namen der Fachschaft sprechen und eigenständig agieren. Sie haben der Fachschaftssitzung darüber zeitnah zu berichten, soweit gesetzliche Regelungen dies zulassen. Delegierte haben sich über die aktuelle Beschlusslage zu informieren. Liegt zu einem Thema, das absehbar in dem Zusammenhang, in den sie delegiert sind, thematisiert werden wird, keine eindeutige aktuelle Beschlusslage vor, müssen sie diese Frage rechtzeitig auf die Tagesordnung der Fachschaftssitzung setzen und an der Beratung teilnehmen. Stellt sich im Rahmen dieser Beratung heraus, dass die persönliche Position einer delegierten Person, von der der Fachschaft abweicht, ist ein Beschluss zu fassen, wie damit umzugehen ist.
Ist es nicht möglich, vor dem Treffen eines Zusammenhangs eine Beschlusslage der Fachschaft zu einem Thema herbeizuführen, haben Delegierte im jeweiligen Zusammenhang auf eine Vertagung des Themas zu drängen. Ist dies nicht erfolgreich, sind sie allein ihrem Gewissen verpflichtet.
Delegierte haben der Fachschaftssitzung regelmäßig zu berichten und die Fachschaftssitzung zu Vorschlägen aufzufordern, was im jeweiligen Zusammenhang thematisiert werden soll.