Das Hochschulgesetz NRW legt fest, dass wir Studierende uns selbst verwalten und in entscheidender Weise bei sehr vielen Dingen in der Uni mitreden können. Dazu werden jedes Jahr im Dezember die Gremien der studentischen Selbstverwaltung sowie die studentischen Mitglieder der universitären Gremien gewählt.
Warum sind die Wahlen so wichtig?
Im Rahmen der Hochschulwahlen wird unter anderem auch der Fachschaftsrat des Studiengangs gewählt, welcher der Fachschaft eine offizielle Beschlussfähigkeit verleiht. Das heißt im Klartext: Ohne einen offiziell gewählten Fachschaftsrat kann die Fachschaft keine offiziellen Angelegenheiten umsetzen, erhält keine finanziellen Mittel und die Interessensvertretung der Studierenden der Neurowissenschaften würde somit wegfallen!
Insgesamt gestalten alle zu wählenden Gremien die Organisation der Universität sowie der Fakultäten und Studiengänge mit, so dass durch die Zusammensetzung auch euer Unileben beeinflusst wird. Genauere Beschreibungen der Aufgaben und Wirkungsbereiche findet ihr unten aufgelistet.
Die nächste Hochschulwahl findet in der Woche vom 04. bis 08. Dezember 2023 statt. Die Wahl des Fachschaftsrats Neurowissenschaften ist wichtig, damit die Fachschaft ihre Arbeiten ausführen kann. Ihr solltet also im genannten Zeitraum zumindest dafür abstimmen. Solltet ihr euch bei den anderen Gremien nicht sicher sein, könnt ihr diese Stimmzettel leer lassen oder euch enthalten. Die Stimme für den Fachschaftsrat Neurowissenschaften wird trotzdem gezählt!
Was wird gewählt?
1. Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat besteht aus 3 Mitgliedern und verleiht der gesamten Fachschaft offizielle Beschlussfähigkeit. Ohne gewählten Fachschaftsrat erhält die Fachschaft u.a. auch keine finanziellen Mittel zur Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Erstsemester-Einführung).
Gegen Ende Jahres wird eine Liste mit Kandidat*innen für den Fachschaftsrat erstellt. Dies wird zuvor bekannt gegeben, so dass sich prinzipiell jede*r Studierende zur Wahl aufstellen lassen kann.
2. Engere Fakultät (Fachbereichsrat)
Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Fakultät und befasst sich mit allen wichtigen Belangen der Fakultät (z.B. Besetzung von Lehrstellen, Änderungen der Prüfungsordnung). Er besteht aus drei studentischen Mitgliedern sowie professorale Mitglieder und anderen Mitarbeiter*innen der Fakultät. Vorsitzender ist der Dekan der Fakultät.
Traditionell werden in diesem Gremium Studierende aus der Humanmedizin gewählt, da die Prozesse im Fachbereichsrat (z.B. die Berufung einer neuen Professur) sich oftmals über mehrere Jahre ziehen und diese Studierenden i.d.R. länger an der Universität eingeschrieben sind als Studierende der Neurowissenschaften. Wir als Fachschaft stehen jedoch im Austausch mit den Mitgliedern der anderen Fachschaften, so dass wir über wichtige Entscheidungen informiert werden.
3. SHK-Rat
Der SHK-Rat ist in etwa der „Betriebsrat“ der studentischen Hilfskräfte an der Universität und setzt sich für deren Belange ein. Konkret überwacht er die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Zudem behandelt der Rat Beschwerden von Betroffenen.
Der Rat besteht aus einem studentischen Mitglied jeder Fakultät. Demnach wird eine Person der Medizinischen Fakultät als Mitglied des SHK-Rats gewählt. Bislang hatte kein*e Studierende*r der Neurowissenschaften Interesse an einer Kandidatur für den SHK-Rat.
4. Studierendenparlament ("StuPa")
Das Studierendenparlament („StuPa“) ist das wichtigste studentische beschlussfassende Gremium der Universität. Es verabschiedet alle Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft. Außerdem wählt es den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), welcher u.a. den Haushaltsplan verabschiedet, der regelt, wie viele finanzielle Mittel die Vertreter*innen der Studiengänge zur Verfügung gestellt bekommen.
Das StuPa besteht aus 51 Mitgliedern, die aus verschiedenen Hochschulgruppen (sog. „Listen“) stammen. Diese Listen kann man sich etwa wie Parteien bei der Bundestagswahl vorstellen, daher gibt es in den Wochen vor den Wahlen auch immer einen relativ starken Wahlkampf an der Universität mit Plakaten, Kullis und allem was dazugehört. Solltet ihr Interesse an einer Kandidatur haben, meldet euch am besten bei einer der existierenden Hochschulgruppen (oder gründet eure eigene).
5. Senat
Der Senat ist das höchste Gremium der universitären Selbstverwaltung und verabschiedet Satzungen, die für die gesamte Universität gültig sind. Der Senat besteht - ähnlich wie der Fachbereichsrat - aus drei studentischen Mitgliedern sowie professuralen Mitgliedern und Mitarbeiter*innen der Universität. Vorsitzender ist der Rektor der Universität.
Auch hier werden - wie beim StuPa - Mitglieder uniweiter Listen gewählt, die als Vertreter*innen fungieren. Auch hier gilt: Solltet ihr Interesse an einer Kandidatur haben, meldet euch am besten bei einer der existierenden Hochschulgruppen (oder gründet eure eigene).
6. Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission dient der Beratung und Unterstützung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Die Kommission setzt sich geschlechtsparitätisch zusammen, d.h. es gibt je ein weibliches und ein männliches Mitglied aus der Gruppe der Studierenden, Professor*innen und akademischen Mitarbeiter*innen.
Für diese Wahl gibt es ebenfalls uniweite Listen, meldet euch also bei Fragen oder Kandidaturwünschen bei den Hochschulgruppen.